
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, durch die Gesetzgebung zur Arbeitsmarktreform mit Wirkung ab 1. 1. 2003 in § 421 j Sozialgesetzbuch III eingeführte und zum 1. 5. 2007 verbesserte Regelung, die einen Anreiz zur Aufnahme einer geringer entlohnten Tätigkeit für ältere Arbeitslose schaffen so...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.